Freitag, 7. Dezember 2007

Pressemitteilung vom 4.12.2007

Intersexuelle Menschen wehren sich.

Am 12. Dezember klagt vor dem Landgericht Köln Voelling gegen Lent.

Christiane Voelling fordert Schmerzensgeld aufgrund der zugefügten Verletzung am 12. August im Sinne der § 224 Abs. 1 Nr. 2, § 226 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 STGB. Sie ist AGS-intersexuell. Aufgezogen als Junge, wurde ihr Fall erst spät erkannt und in der Folge wurde sie ihrer weiblichen Fortpflanzungsorgane beraubt. Sie leidet heute noch an der ihr aufgezwungenen männlichen Rolle.

Der Gerichtstermin wird von intersexuellen Menschen wahrgenommen, um vor dem Gerichtsgebäude gegen die in Deutschland, wie den restlichen westlichen Ländern, immer noch praktizierten genitalen Zwangsoperationen an gesunden Kindern zu demonstrieren.

Landgericht Köln
Luxemburger-Str. 101
50939 Köln

2. Etage, Sitzungssaal 0237
Mittwoch, 12. Dezember 2007, 10:15 Uhr

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