Herausgabe von Behandlungsunterlagen

Jeder hat das Recht auf seine Behandlungsunterlagen; bereits in diesem Beitrag habe ich die gesetzlichen Vorschriften genannt. Nun möchte ich einen kleinen Überblick über die bisherigen Stationen meiner Recherche liefern:

Nachdem ich Anfang des Jahres um Übersendung meiner Unterlagen von der Universität gebeten habe, bekam ich ein Schreiben, in dem es hieß, es seien keine weiteren Unterlagen mehr vorhanden. Lediglich die bereits übersandten Unterlagen würden zur Verfügung stehen.

Da diese Unterlagen aber ausschließlich aus Forderseiten bestanden, bat ich darum, wenigstens auch die Rückseiten in Kopie ausgehändigt zu bekommen und noch mals nach weiteren Unterlagen zu forschen.

Daraufhin bekam ich wieder ein Schreiben, in dem es hieß es seien wirklich keinerlei Unterlagen mehr vorhanden und auch die Rückseiten wären im Archiv nicht abgelegt. Da ich aber aus eigener beruflicher Praxis weis, wie ein Archiv geführt wird, habe ich seinerzeit das Schreiben mit den genannten Vorschriften verfasst und kurz die Vorgehensweise in einem Archiv hinterleuchtet - bestimmt aber freundlich.

Mit dem nächsten Schreiben der Universität habe ich dann die Rückseiten erhalten und ein Eingeständnis bekommen, nach weiteren Unterlagen forschen zu lassen. Dafür müsste ich lediglich meine Behandlungszeiträume und entsprechenden Stationen übermitteln.

Als ich die benötigten Daten zusammen hatte, habe ich erneut ein Schreiben an die Universität gesendet und es ist erst mal längere Zeit nichts passiert. Auf diverse Mail-Nachfragen erreichte mich nun ein Päckchen mit weiteren Unterlagen/Röntgenbildern und einer Pressenachricht über ein Feuer im Archiv der Universität.

Wenn ich da an die ersten Schreiben mit angeblich vernichteten Unterlagen denke, habe ich doch noch so einige – angeblich vernichtete - Unterlagen bekommen und werde auch in Zukunft an der Sache dranbleiben. Schließlich habe ich immer noch die Zusage, dass nach weiteren Unterlagen gesucht wird.

Ich denke einwenig freundlicher Nachdruck um an seine Behandlungsunterlagen zu kommen gehört dazu.

Ich wünsche viel Erfolg.

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